Anmeldung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zur Ausbildung staatl. anerkannter Erzieher/in noch möglich!

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufsschule München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Staatl. Berufsschule München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

Drucken

Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Kultusministerin Anna Stolz gratuliert Bayerns besten jungen Lehrkräften
    06. September 2024

    Junge Spitzenlehrkräfte für Bayern: Am 6. September 2024 überreichte Kultusministerin Anna Stolz den besten Nachwuchslehrerinnen und -lehrern des aktuellen Prüfungsjahrgangs eine Ehrenurkunde und gratulierte ihnen zum herausragenden Abschluss.

    „Mein Respekt für diese tolle Leistung! Sie haben durch Ihr fachliches Können und überdurchschnittliches Engagement auf ganzer Linie überzeugt. Als Lehrkräfte sind Sie nicht nur Wissensvermittler, Sie sind vor allem auch wichtige Wegbegleiter für unsere Schülerinnen und Schüler und prägen deren Zukunft entscheidend mit. Dazu kommt: Als Vorbilder und Anker in schwierigen Situationen haben Sie die einzigartige Chance, unsere Kinder und Jugendlichen zu starken Mitgliedern unserer Gesellschaft zu machen.“ Gleichzeitig betonte die Ministerin: „Starke Kinder gibt es nur mit solch starken Lehrkräften wie Ihnen. Wir müssen und werden in Zukunft noch mehr junge Menschen davon überzeugen, dass der Lehrerberuf ein großartiger Beruf ist. Lehramtsbotschafterinnen und ‑botschafter, die seit kurzem bayernweit vor Ort an den Schulen für den Beruf werben, kommen sehr gut bei den jungen Menschen an und sind nur ein Baustein unserer vielen Aktionen zur Lehrergewinnung.“

    Informationen zur Lehrerausbildung im Freistaat:

    In Bayern werden Lehrerinnen und Lehrer schulartspezifisch ausgebildet. Die Ausbildung beinhaltet dabei einen wissenschaftlichen sowie einen praktischen Teil. In der ersten Phase studieren die angehenden Lehrkräfte an der Universität und schließen ihre fachliche Ausbildung mit der Ersten Staatsprüfung ab. Es folgt in der zweiten Phase das zweijährige Referendariat in der schulischen Praxis, welches mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird. Bayern verbeamtet seine Lehrkräfte und bietet ihnen im Bundesvergleich in allen Schulformen eine attraktive Besoldung. „Wir setzen in Bayern weiterhin auf eine qualitativ hochwertige, schulartspezifische Lehrerbildung, weil wir wissen: Gut ausgebildete Lehrkräfte sind die Grundlage für die hohe Leistungsfähigkeit und die hohe Qualität des differenzierten Schulwesens in Bayern,“ so Anna Stolz.

    Das bundesweit einzigartige Projekt „VOR ORT Zukunft prägen. Lehrer/-in werden!“hat zum Ziel, junge Leute für ein Lehramtsstudium zu begeistern. Unter „Zukunft prägen. Lehrer/-in werden!“ sowie Beratungsnetzwerk Lehrerberuf in Bayern finden sich zudem weitere umfassende Informationen zum Einstieg ins Lehramt und zum Lehrerberuf.

  • Kultusministerin Anna Stolz stellt Neuerungen und Schwerpunkte des Schuljahres 2024/2025 vor
    06. September 2024

    Beste Bildung für Bayerns Schülerinnen und Schüler: Bayerns Schulen starten ins Schuljahr 2024/2025.

    Am Dienstag, dem 10. September, beginnt für rund 1,72 Millionen Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte wieder der Unterricht – unter ihnen 134.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler. Damit steigt die Schülergesamtzahl im Vergleich zum Vorjahr um rund 31.000.

    Kultusministerin Anna Stolz blickte bei ihrer Schuljahresanfangspressekonferenz, zu der sie in die Münchner Marieluise-Fleißer-Realschule eingeladen hatte, voraus auf ein Schuljahr, das viele Neuerungen mit sich bringt. Dabei betonte sie: „Ich möchte, dass unsere Schulen lebendige, positive und inspirierende Orte für unsere Schülerinnen und Schüler und attraktive Arbeitsplätze für unsere Lehrkräfte sind. Ausgang und Ziel all meiner Überlegungen ist dabei immer die Frage, wie wir unsere Kinder und Jugendlichen stark für ihr weiteres Leben machen können. Deshalb werde ich den Weg des Dialogs fortsetzen, damit wir gemeinsam unser gutes Bildungssystem kontinuierlich weiter verbessern und zusammen die Schule der Zukunft gestalten.“

    Neuerungen zum Schulstart

    Eine der Neuerungen zum Schulstart ist die Umsetzung der PISA-Offensive, die die Basiskompetenzen in den Grundschulen nachhaltig stärken wird. Eine kontinuierlich wachsende Aufgabe ist auch die schulische Integration. Mit der Einführung von verpflichtenden Sprachstandserhebungen, Sprachfördermaßnahmen und der Weiterentwicklung der Deutschklassen zur schulischen Erstintegration wurde dafür zum Schulstart ein tragfähiges Fundament geschaffen. Ebenfalls neue Impulse setzt die Kultusministerin bei der politischen Bildung durch die Einführung der Verfassungsviertelstunde und durch die Ausweitung der Alltagskompetenzen.

    Auch die „Digitale Schule der Zukunft“ nimmt dank des Starts in eine flächendeckende 1:1-Ausstattung mit mobilen Endgeräten weiter Gestalt an. Mit einem KI- und Medienbudget wird den Schulen die Möglichkeit gegeben, mit passgenauen Anwendungen den digitalen Wandel weiter mitzugestalten.

    Ausblick auf weitere Neuerungen

    Anna Stolz nutzte auch die Gelegenheit, Vorhaben vorzustellen, die ihr persönlich ein wichtiges Anliegen sind und auf die „Zukunftswerkstatt Bildung in Bayern“ zurückgehen – ein Dialogformat, das die Ministerin im vergangenen Jahr in allen Regierungsbezirken gemeinsam mit der Schulfamilie ins Leben gerufen hatte. Die Ergebnisse und Vorschläge werden aktuell noch ausgewertet, die Ministerin kündigte aber bereits insbesondere drei Maßnahmen für das neue Schuljahr an: „Ich werde in diesem Jahr den Fokus auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrkräften deutlich verstärken. Resilienz, Achtsamkeit, Stressbewältigung, Zeitmanagement werden immer wichtiger. Zudem werden wir die Lehrpläne in allen Schularten modernisieren, insbesondere entschlacken. Auch die Weiterentwicklung der Prüfungskultur werden wir in diesem Schuljahr grundlegend angehen! Ich will mir im Dialog mit den Schulfamilien ganz genau ansehen, was, wie und wie viel wir zukünftig prüfen sollten.“

    3.800 neue Lehrkräfte

    Beste Bildung für Bayerns Schülerinnen und Schülern gelingt nur mit genügend gut ausgebildeten Lehrkräften. Zum Schuljahr 2024/2025 stellt der Freistaat rund 3.800 Lehrkräfte neu ein, darunter 1.600 auf neu geschaffenen Stellen. Hinzu kommen 600 zusätzliche Stellen für multiprofessionelle Kräfte (z. B. pädagogische Unterstützungskräfte, Schulverwaltungspersonal etc.). Rund 3.700 Lehramtsabsolventinnen und -absolventen beginnen zudem mit der Seminarausbildung, zusätzlich sind auch rund 600 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für den zweijährigen Vorbereitungsdienst angemeldet. Dazu Anna Stolz: „Insgesamt ist die Personalversorgung zwar herausfordernd, aber gut beherrschbar. Ich danke allen, die in den letzten Wochen mit sehr viel Einsatz die Personalplanung vorangebracht haben. Sie haben einen ganz wesentlichen Anteil daran, dass wir trotz der Herausforderungen gut ins neue Schuljahr starten können.“

    Allen Schülerinnen und Schülern, besonders den Erstklässlern, allen Lehrkräften, dem gesamten schulischen Personal und nicht zuletzt allen Eltern und Erziehungsberechtigten wünschte die Kultusministerin zum Abschluss der Pressekonferenz ein gesundes, gutes und erfolgreiches neues Schuljahr.

  • Starke Partnerschaft in der Politischen Bildung
    03. September 2024

    Bayerisches Kultusministerium und Bundeswehr setzen erfolgreiche Kooperation fort.

    Angesichts der sicherheitspolitischen Zeitenwende und der Kriege in Europa und Nahost bewegt Kinder und Jugendliche die Frage von Krieg und Frieden heute mehr als noch vor einigen Jahren. Von den Schulen erwarten sie Informationen und Erklärungen, die sie dabei unterstützen, sich ein umfassendes Bild von Sicherheitspolitik, internationaler Konfliktbekämpfung und Friedensstrategien zu machen.

    Am heutigen Dienstag erneuern Kultusministerin Anna Stolz und Brigadegeneral Thomas Hambach, Kommandeur des Landeskommandos Bayern, die bereits 2010 zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr geschlossene Kooperationsvereinbarung. „Mit ihren Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen leisten die Jugendoffizierinnen und -offiziere einen wichtigen Beitrag zur Politischen Bildung an unseren Schulen. Sie sind die Expertinnen und Experten, wenn es um die aktuell brisanten Themen Friedenssicherung und Verteidigungspolitik geht. Seit dem aktuellen Schuljahr haben wir die bewährte Kooperation mit der Bundeswehr auch im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verankert und stärken damit unsere erfolgreiche Zusammenarbeit weiter.“ Zudem betonte Anna Stolz: „Mir ist wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler verstehen: Frieden und Freiheit sind nicht selbstverständlich, Gleiches gilt für Sicherheit und Menschenrechte. Diese Werte müssen jeden Tag aufs Neue verteidigt werden.“

    Auch Brigadegeneral Thomas Hambach, Kommandeur des Landeskommandos Bayern, freut sich über die sichtbare Stärkung der bereits bestehenden Verbindung: „Die Arbeit unserer Jugendoffizierinnen und -offiziere hat eine lange Tradition und ich begrüße es sehr, dass ihr Beitrag zur Politischen Bildung mit dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern ebenso wie mit dieser Kooperation noch fester verankert wird. Ihr Wissen tragen sie insbesondere an Schulen, denen die Vermittlung sicherheits- und verteidigungspolitischer, darüber aber auch gesellschaftspolitischer Zusammenhänge und Prozesse am Herzen liegt. Und es ist ihnen wichtig, die über die angestammten wie auch die „neuen“, sozialen Medien transportierten Nachrichten und Berichte, aber auch das politische Handeln der Bundesregierung, zu erklären, einzuordnen und zu diskutieren. Wenn gerade die gesamtgesellschaftlichen Aspekte dazu führen, dass junge Menschen die Bedeutung auch eines eigenen Beitrages für die Allgemeinheit, welcher Art auch immer, für sich erkennen und annehmen, dann ist das aus meiner Sicht ein großer Gewinn für uns alle.“

    Informationen zu Neuerungen in der Kooperationsvereinbarung

    In der neuen Vereinbarung werden Mündigkeit und Partizipation sowie der Erwerb von Demokratiekompetenz als Hauptziele der Politischen Bildung im Unterricht noch stärker hervorgehoben. Konflikte sind als Kennzeichen der Gegenwart zu sehen und sollen neben der nationalen Sichtweise auch eine europäische sowie globale Perspektive miteinbeziehen. Zudem nimmt sie die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses sowie das Gesamtkonzept für Politische Bildung an bayerischen Schulen noch gezielter in den Blick.

    Weitere Informationen zur Arbeit der Jugendoffizierinnen und -offiziere der Bundeswehr finden Sie hier: https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/jugendoffiziere

__________________________________________________________________________________________________

Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen für unseren Webauftritt das Content-Management-System (CMS) Joomla!®. Dieses CMS setzt bereits beim ersten Besuch einer Website unbemerkt ein sog. Session-Cookie mit dem rein technische Informationen z.B. zur Bildschirmauflösung, zur Systemsprache etc. abgespeichert werden, um das Besuchen der Website zu erleichtern. Analyse-Programme und andere Techniken zur Auswertung Ihres persönlichen Nutzungsverhaltens werden auf unserer Webseite nicht eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie Ihre Browsereinstellung nicht ändern, akzeptieren Sie diese.