Eine Anmeldung für die Fachakademie Sozialpädagogik ist online möglich. Informationen zur Anmeldung unter der jeweiligen Seite auf unserer Homepage! *** Die Anmeldung für das Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft und Landwirtschaft laufen aktuell. Anmeldung Online möglich

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • „Ein Politiker mit Haltung und Überzeugungskraft“
    09. Juni 2026

    Am 8. Juni 2026 ist der ehemalige bayerische Kultusminister Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans Maier im Alter von 94 Jahren verstorben. Kultusministerin Anna Stolz würdigt ihren Vorgänger im Amt.

    Am gestrigen Montag, dem 8. Juni 2026 ist der ehemalige Kultusminister Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans Maier im Alter von 94 Jahren verstorben. Kultusministerin Anna Stolz würdigt ihren Vorgänger im Amt: „Mit Hans Maier verlieren wir einen herausragenden Politiker und Pädagogen, der als Kultusminister, Parlamentarier und Publizist die Bildungspolitik in Bayern über Jahrzehnte geprägt hat. Bei all seinen Entscheidungen als Kultusminister waren Hans Maiers christliches Menschenbild, seine Achtung vor der Würde des Einzelnen und sein Eintreten für eine starke Demokratie spürbar. Er war ein Politiker mit Haltung und Überzeugungskraft. Es war mir eine Ehre, ihn persönlich gekannt zu haben. Unser Austausch und unsere Gespräche haben mir viel bedeutet. Ich werde ihn nie vergessen.“

    Vita von Prof. Hans Maier

    Hans Maier wurde 1931 in Freiburg im Breisgau geboren. Der studierte Gymnasiallehrer engagierte sich in der Jugendarbeit und war auch als freier Journalist tätig. 1962 habilitierte sich Maier für politische Wissenschaft und wurde im selben Jahr ordentlicher Professor am Geschwister-Scholl-Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Hans Maier war (von 1970 bis 1986) der bisher dienstälteste bayerische Kultusminister der Nachkriegszeit, von 1978 bis 1987 hatte er auch ein Landtagsmandat inne (Stimmkreis Günzburg). Von 1976 bis 1988 war er zudem Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Anfang 1988 kehrte Maier an die LMU zurück und übernahm dort den Guardini-Lehrstuhl für Christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie, welchen er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1999 innehatte. Er wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet und war Träger hoher und höchster staatlicher und kirchlicher Orden; u. a. das Große Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland, der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, die Bayerische Verfassungsmedaille in Gold sowie das Großkreuz es des Päpstlichen Gregorius-Ordens.

    Wirken als Kultusminister

    Hans Maier setzte sich als bayerischer Kultusminister maßgeblich dafür ein, den Menschen im Freistaat – auch in ländlichen Regionen – optimale Bildungschancen zu ermöglichen. Die Zahl der staatlichen Gymnasien und Realschulen stieg zwischen 1970 und 1986 jeweils um rund 30 Prozent. Auch für Chancengerechtigkeit hat sich Hans Maier stark gemacht. Dank seiner Reformen stieg der Anteil junger Frauen mit Abitur von rund 34 Prozent im Jahr 1970 auf fast 50 Prozent im Jahr 1986. Durch den 1972 von Bayern angestoßenen Weg „zur Schulbildung fremdsprachiger Kinder“ profitierten viele Kinder von Geflüchteten und Migranten durch das Erlernen der deutschen Sprache von den bayerischen Bildungsangeboten.

    Ein weiterer Schwerpunkt in Hans Maiers Bildungspolitik war die Professionalisierung der Lehrkräfteausbildung. In seine Zeit als Kultusminister fiel die Gründung der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen im Jahr 1971, die heute als Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) die zentrale Anlaufstelle die Fortbildung der bayerischen Lehrkräfte und die Weiterbildung des Führungspersonals der Schulen im Freistaat ist. 1970 wurden die Pädagogischen Hochschulen, verantwortlich für die Ausbildung von Volksschullehrkräften in die Universitäten integriert. Das Lehrerbildungsgesetz von 1977 schrieb die universitäre Ausbildung für alle Lehramtsstudiengänge vor, und die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) von 1978 regelte das Studium inhaltlich. Seither ist für die Lehrkräfte aller Schularten ein Universitätsstudium verpflichtend, differenziert nach den Bedürfnissen der jeweiligen Schulart. In Maiers Amtszeit wurden der Wiederaufbau des Ministeriumsgebäudes am Salvatorplatz abgeschlossen sowie die Universität Augsburg gegründet und die Universität Regensburg fertig gestellt.

    Kultusministerin Anna Stolz erinnert an die bildungspolitische Leistung von Hans Maier: „Optimale Bildungschancen in Stadt und Land, auch und insbesondere dank unserer hervorragenden Lehrkräfte – das sind auch heute große Stärken unseres bayerischen Schulsystems. Wir bauen in unserem Bildungsland Bayern auf den Reformen auf, die Hans Maier als Kultusminister vorangetrieben hat. Wir machen unsere Schulen fit für die Zukunft, unterstützen unsere Lehrkräfte und helfen unseren Schülerinnen und Schülern, zu starken Persönlichkeiten heranzuwachsen, die Lust haben, Leistung zu zeigen und Verantwortung zu übernehmen.“

  • Sensationeller Erfolg bayerischer Schülerinnen und Schüler beim Bundesfinale von „Jugend forscht“
    01. Juni 2026

    Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach ist „Jugend forscht Schule 2026“.Was für ein fulminantes Abschneiden der bayerischen Landessiegerinnen und Landessieger beim Bundesfinale des Schülerwettbewerbs „Jugend forscht“, das vom 28. Mai bis 31. Mai 2026 in Herzogenaurach stattfand. Mit insgesamt fünf Bundessiegen, zwei zweiten Preisen, einem dritten Preis und dem von der Kultusministerkonferenz (KMK) gestifteten Preis der Jugend forscht Schule 2026 ist die bayerische Erfolgsbilanz sensationell.

    Bayerns Kultusministerin Anna Stolz zeigte sich tief beeindruckt von den hervorragenden Ergebnissen: „Bayern hat beim Bundefinale von ‚Jugend forscht‘ ein echtes Ausrufezeichen gesetzt! Mit Neugier im Gepäck, Mut zum Ausprobieren und einer ansteckenden Begeisterung sind unsere jungen Forscherinnen und Forscher wissenschaftlichen Fragestellungen auf den Grund gegangen. Die Umsetzung ihrer innovativen Ideen war absolut genial! Eine besondere Ehre ist, dass das Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach den Titel ‚Jugend forscht Schule 2026“ nach Bayern holen konnte. Ich gratuliere allen Bundessiegerinnen und Bundessiegern zu diesem sensationellen Ergebnis und hoffe, dass sie diesen Flow mitnehmen und ihren Weg voller Entdeckerfreude weitergehen.“

    Ministerialdirigent Michael Rißmann, stellvertretender Amtschef des bayerischen Kultusministeriums, überreichte den Preis in Vertretung für die Kultusministerin und freute sich mit den Siegerinnen und Siegern: „Ich gratuliere der ausgezeichneten Schule sowie den weiteren nominierten Schulen sehr herzlich zu diesem Erfolg. Die Leistungen zeigen eindrucksvoll, wie es gelingt, junge Menschen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern und ihnen Räume für eigenständiges Forschen zu eröffnen. Schulen, die sich hier in besonderer Weise engagieren, fördern nicht nur fachliche Kompetenzen, sondern auch Kreativität, Durchhaltevermögen und Teamgeist. Dieses Engagement verdient große Anerkennung.“

    Die bayerischen Bundessiegerinnen und -sieger (mit ihren jeweiligen Projekten) bei „Jugend forscht 2026“:

    Bundessieg – 1. Preis im Fachgebiet Chemie :

    InnovAlloy DeepDive: Analyse phasenassoziierter Sprödbrüche in Bi-Sn-Zn-Al-Systemen

    Levi Jekic, Lennart Antritter und Alexander Kluge, Gymnasium Neubiberg

    Bundessieg – 1. Preis im Fachgebiet Mathematik/Informatik:

    Automatisierte Übersetzung von KI-Modellen in Inferenzhardware

    Malte Rauschenbach, Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben

    Bundessieg – 1. Preis im Fachgebiet Technik

    Entwicklung eines „Portablen Multifunktions-Kalibrators“

    Stefan Weiß, Staatliche Berufsschule I Deggendorf

    Bundessieg – Preis für die innovativste Arbeit

    und: Europa-Preis für Teilnehmende am European Union Contest for Young Scientists (EUCYS)

    Entwicklung eines KI-basierten Systems zum Schutz vor Telefonbetrug

    Vincent Nack, Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Bundessieg – Preis für eine außergewöhnliche Arbeit (Bundespreis des Bundespräsidenten)

    Peptid-Doppelgänger: Grenzen von AlphaFold3 bei der Vorhersage von

    Spiegelbild-Wirkstoffen

    Viyona Singh und Aarav Singh, GISSV German International School of

    Silicon Valley, Mountain View, USA


    2. Preis im Fachgebiet Chemie

    Eco-Electra 2.0. Der effiziente Algenstrom

    Timo Spatz und Sophie Slowik, Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach

    2. Preis im Fachgebiet Physik

    Entwicklung eines Windkanals zur Untersuchung der bionischen

    Flugdynamik von Insekten

    Leon Kohr, Staatliche FOSBOS Triesdorf in Weidenach

    3. Preis im Fachgebiet Geo- und Raumwissenschaften

    Entwicklung eines Initial-Conditions-Generators zur Simulation wechselwirkender Galaxien

    Achilleas Sarakatsanis, Erasmus-Grasser-Gymnasium München

    Jugend forscht Schule 2026

    Preis der Ständigen Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

    Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach

    Hintergrundinformationen zum Landes- bzw. Bundeswettbewerb „Jugend forscht“

    Der diesjährige Wettbewerb „Jugend forscht“ stand unter dem Motto „Maximale Perspektive“. Hierzu konnten Einzel- oder Gruppenbeiträge (max. drei Mitglieder) in einem der sieben Fachgebiete „Arbeitswelt“, „Biologie“, „Chemie“, „Geo- und Raumwissenschaften“, „Mathematik/Informatik“ sowie „Physik“ und „Technik“ eingereicht werden. Die ausgezeichneten Bundessiegerinnen und Bundessieger können sich über Geld- und Sachpreise freuen. Das bayerische Kultusministerium will Schülerinnen und Schüler verstärkt zum Forschen motivieren und stellt für die Wettbewerbsrunden auf Regional- und Landesebene in Bayern sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung.

    Detaillierte Informationen zu den Projekten des Bundeswettbewerbs sowie Bilder der Preisverleihung sind in Kürze auf der bayerischen Homepage des Wettbewerbs Bundeswettbewerb 2026 - Stiftung Jugend forscht e. V. verfügbar.

  • Mit voller Sprungkraft in die Zukunft
    21. Mai 2026

    Kultus- und Finanzministerium geben Startschuss für neue staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie in Garmisch-Partenkirchen.

    Großartige Neuigkeiten für das bayerische Oberland – das Staatliche Berufliche Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen wird zum Schuljahr 2026/2027 um eine neue Berufsfachschule für Physiotherapie erweitert. Diese Neuerrichtung erweist sich als doppelter Volltreffer: Angehende Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erhalten eine erstklassige, zukunftssichere Ausbildung künftig direkt in ihrer Heimatregion Garmisch-Partenkirchen. Gleichzeitig wird der Grundstein gelegt, um den steigenden Bedarf an medizinisch-therapeutischen Fachkräften im ländlichen Raum nachhaltig zu sichern.

    Kultusministerin Anna Stolz blickt voller Vorfreude auf das neue Bildungsangebot: „Ein echter Heimvorteil! Als international renommierter Sport- und Erholungsort bietet die Olympiastadt Garmisch-Partenkirchen das optimale Setting für die neue Ausbildungsstätte. Wo seit jeher Spitzenleistungen gefeiert werden, sorgen künftig angehende Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit geballter Power dafür, dass die Region weiterhin in Bewegung bleibt. Ich freue mich daher sehr, dass wir am Beruflichen Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen jetzt mit der neuen Berufsfachschule für Physiotherapie voll durchstarten können.“

    Finanz- und Heimatminister Albert Füracker betont: „Mit der Gründung der neuen Berufsfachschule für Physiotherapie setzen wir ein klares Zeichen für die ländliche Gesundheitsversorgung in Bayern. In Garmisch-Partenkirchen bilden wir künftig heimatnah die nächste Generation von erstklassigen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten aus. Der Beruf stellt das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten in jeder Lebenslage in den Mittelpunkt. So stärken wir nicht nur die Gesundheitsversorgung, sondern auch das Lebensgefühl der Menschen in der Region: Denn eine gute therapeutische Betreuung beginnt bei exzellenter Ausbildung!“

    Als traditionsreiches Zentrum des Wintersports und der Sportmedizin besitzt Garmisch-Partenkirchen seit Jahrzehnten einen exzellenten Ruf. Am dortigen Olympia-Skistadion betreut die Außenstelle des Olympiastützpunkts primär Athletinnen und Athleten aus dem Bereich Skisprung und Nordische Kombination. Für deren Prävention, Rehabilitation und Leistungsoptimierung ist eine erstklassige physiotherapeutische Versorgung unverzichtbar. Genau hier setzt die neue staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie an: Die räumliche Nähe zur etablierten Sportinfrastruktur ebnet den Weg für eine hochgradig praxisnahe Ausbildung, die wertvolle Einblicke in die Sportphysiotherapie ermöglicht. Dank dieser engen Verknüpfung von Lehre, Spitzensport und der starken medizinischen Infrastruktur der Gesundheitsregion Garmisch-Partenkirchen – mit zwei Kliniken, mehreren Reha-Kliniken, zahlreichen Physiotherapiepraxen sowie Therapie- und Gesundheitszentren – bringt der Standort beste Voraussetzungen mit, um die neue Schule nachhaltig zu etablieren – getragen von einem starken Rückhalt in der gesamten Region.

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