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Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Schulstart 2026/2027: Bayern setzt neue Impulse für beste Bildung
    11. September 2026

    Am kommenden Dienstag, den 15. September, beginnt in Bayern für rund 1,8 Millionen Schülerinnen und Schüler und 166.000 Lehrkräfte wieder der Unterricht – unter ihnen rund 132.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler. Damit ist die Schülerzahl im Vergleich zum Vorjahr erneut um fast 20.000 junge Menschen gestiegen.

    Zum Schuljahresstart stellt Kultusministerin Anna Stolz die Schwerpunkte für das neue Schuljahr am Gymnasium München-Nord vor. Im Mittelpunkt stehen die weitere Stärkung der Basiskompetenzen, eine neue Prüfungskultur, die Weiterentwicklung der Mittelschule, mehr Gestaltungsspielraum für Schulen, der souveräne Umgang mit digitalen Medien sowie Sport und Bewegung. Gleichzeitig baut Bayern die Unterstützung der Lehrkräfte mit neuen Fortbildungs- und Beratungsangeboten weiter aus. Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen ist die Unterrichtsversorgung in diesem Schuljahr stabil aufgestellt.

    Dabei betont Kultusministerin Anna Stolz: „Ein neues Schuljahr ist immer auch ein neuer Aufbruch. Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler immer dazu motivieren, mutig ihren Weg zu gehen, Neues zu entdecken und stolz auf ihre Leistungen zu sein. Dafür entwickeln wir Schule weiter. Wir trauen jungen Menschen viel zu und geben unseren Schulen mehr Raum für beste Lösungen vor Ort. Eine wesentliche Erkenntnis der neuesten PISA-Ergebnisse ist auch, dass unsere Kinder gerne zur Schule gehen. Das ist das Verdienst unserer Lehrkräfte, die tagtäglich ihr Bestes zum Wohle unserer Kinder geben. Wir unterstützen sie dabei kraftvoll.“

    Am kommenden Dienstag, den 15. September, beginnt in Bayern für rund 1,8 Millionen Schülerinnen und Schüler und 166.000 Lehrkräfte wieder der Unterricht – unter ihnen rund 132.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler. Damit ist die Schülerzahl im Vergleich zum Vorjahr erneut um fast 20.000 junge Menschen gestiegen.

    Zum Schuljahresstart stellt Kultusministerin Anna Stolz die Schwerpunkte für das neue Schuljahr am Gymnasium München-Nord vor. Im Mittelpunkt stehen die weitere Stärkung der Basiskompetenzen, eine neue Prüfungskultur, die Weiterentwicklung der Mittelschule, mehr Gestaltungsspielraum für Schulen, der souveräne Umgang mit digitalen Medien sowie Sport und Bewegung. Gleichzeitig baut Bayern die Unterstützung der Lehrkräfte mit neuen Fortbildungs- und Beratungsangeboten weiter aus. Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen ist die Unterrichtsversorgung in diesem Schuljahr stabil aufgestellt.

    Dabei betont Kultusministerin Anna Stolz: „Ein neues Schuljahr ist immer auch ein neuer Aufbruch. Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler immer dazu motivieren, mutig ihren Weg zu gehen, Neues zu entdecken und stolz auf ihre Leistungen zu sein. Dafür entwickeln wir Schule weiter. Wir trauen jungen Menschen viel zu und geben unseren Schulen mehr Raum für beste Lösungen vor Ort. Eine wesentliche Erkenntnis der neuesten PISA-Ergebnisse ist auch, dass unsere Kinder gerne zur Schule gehen. Das ist das Verdienst unserer Lehrkräfte, die tagtäglich ihr Bestes zum Wohle unserer Kinder geben. Wir unterstützen sie dabei kraftvoll.“

    Moderne Prüfungskultur

    Zum neuen Schuljahr startet Bayern mit einem Gesamtpaket, das neue Prüfungsformate ermöglicht. Dabei bleiben klassische Schulaufgaben und Tests fester Bestandteil. Gleichzeitig können Präsentationen, Projekte, Debatten und praxisnahe Aufgaben künftig stärker als bisher in die Leistungserhebung einbezogen werden. Damit dafür auch tatsächlich Raum entsteht, wird zugleich die Zahl verpflichtender Leistungsnachweise angepasst. Als zweite, ganz wesentliche Säule werden die Lern- und Prüfungskompetenzen sowie eine lernförderliche Feedbackkultur gezielt gestärkt, um unsere Schülerinnen und Schüler stark dafür zu machen, auch in Prüfungssituationen auf ihr Wissen vertrauen zu können.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Leistung hat viele Seiten – und genau die wollen wir sichtbar machen. Deshalb schaffen wir mehr Möglichkeiten für unsere Schülerinnen und Schüler, zu zeigen, was sie können. Dabei senken wir nicht die Erwartungen. Sondern wir erweitern die Gelegenheiten, Leistung zu zeigen und machen unsere jungen Leute noch stärker, um auch in Prüfungssituationen selbstbewusst auftreten zu können. Denn gute Leistung entsteht nicht erst am Prüfungstag. Sie entwickelt sich Schritt für Schritt.“

    Zum neuen Schuljahr startet Bayern mit einem Gesamtpaket, das neue Prüfungsformate ermöglicht. Dabei bleiben klassische Schulaufgaben und Tests fester Bestandteil. Gleichzeitig können Präsentationen, Projekte, Debatten und praxisnahe Aufgaben künftig stärker als bisher in die Leistungserhebung einbezogen werden. Damit dafür auch tatsächlich Raum entsteht, wird zugleich die Zahl verpflichtender Leistungsnachweise angepasst. Als zweite, ganz wesentliche Säule werden die Lern- und Prüfungskompetenzen sowie eine lernförderliche Feedbackkultur gezielt gestärkt, um unsere Schülerinnen und Schüler stark dafür zu machen, auch in Prüfungssituationen auf ihr Wissen vertrauen zu können.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Leistung hat viele Seiten – und genau die wollen wir sichtbar machen. Deshalb schaffen wir mehr Möglichkeiten für unsere Schülerinnen und Schüler, zu zeigen, was sie können. Dabei senken wir nicht die Erwartungen. Sondern wir erweitern die Gelegenheiten, Leistung zu zeigen und machen unsere jungen Leute noch stärker, um auch in Prüfungssituationen selbstbewusst auftreten zu können. Denn gute Leistung entsteht nicht erst am Prüfungstag. Sie entwickelt sich Schritt für Schritt.“

    Weiterentwicklung der Mittelschule

    Der Blick auf unterschiedliche Talente prägt auch die Weiterentwicklung der Mittelschule. Nach einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit der gesamten Mittelschulfamilie gehen nun erste Neuerungen in die Praxis. Dabei geht es um mehr Zeit für Basiskompetenzen und individuelles Lernen, noch mehr Praxisnähe und eine engere Verzahnung von Schule und Berufswelt. So erhalten die Schülerinnen und Schüler mehr Raum, unterschiedliche Talente zu entdecken und weiterzuentwickeln.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Talente entdeckt man in der Regel nicht am Schreibtisch. Genau das ist eine große Stärke unserer Mittelschule: Sie ist eine echte Talentschmiede, vom Entdecken der Talente bis zur individuellen Entwicklung. Daraus eröffnen sich ganze Lebenswege. Dazu braucht es mehr Zeit zum Lernen, mehr Praxis, mehr Möglichkeiten, sich auszuprobieren. Und immer die Botschaft: Wir trauen dir viel zu!“

    Der Blick auf unterschiedliche Talente prägt auch die Weiterentwicklung der Mittelschule. Nach einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit der gesamten Mittelschulfamilie gehen nun erste Neuerungen in die Praxis. Dabei geht es um mehr Zeit für Basiskompetenzen und individuelles Lernen, noch mehr Praxisnähe und eine engere Verzahnung von Schule und Berufswelt. So erhalten die Schülerinnen und Schüler mehr Raum, unterschiedliche Talente zu entdecken und weiterzuentwickeln.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Talente entdeckt man in der Regel nicht am Schreibtisch. Genau das ist eine große Stärke unserer Mittelschule: Sie ist eine echte Talentschmiede, vom Entdecken der Talente bis zur individuellen Entwicklung. Daraus eröffnen sich ganze Lebenswege. Dazu braucht es mehr Zeit zum Lernen, mehr Praxis, mehr Möglichkeiten, sich auszuprobieren. Und immer die Botschaft: Wir trauen dir viel zu!“

    Mehr Spielraum für gute Lösungen vor Ort

    Zum neuen Schuljahr wird deshalb der LehrplanPLUS neu digital aufbereitet. Verbindliche Vorgaben, Servicematerial und pädagogische Entscheidungsspielräume werden klarer sichtbar und schneller auffindbar. Gleichzeitig setzt das Kultusministerium den Bürokratieabbau fort. Beispielsweise wird der Aufwand bei statistischen Erhebungen um rund 30 Prozent reduziert.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Wer Verantwortung trägt, braucht auch den Raum und die Zeit, sie sinnvoll ausfüllen zu können. Unsere Schulen wissen sehr gut, was ihre Schülerinnen und Schüler vor Ort brauchen. Deshalb soll der Lehrplan Orientierung geben und kein Korsett sein. Und bei der Bürokratie gilt ganz pragmatisch: Was niemand zwingend braucht, kann weg.“

    Zum neuen Schuljahr wird deshalb der LehrplanPLUS neu digital aufbereitet. Verbindliche Vorgaben, Servicematerial und pädagogische Entscheidungsspielräume werden klarer sichtbar und schneller auffindbar. Gleichzeitig setzt das Kultusministerium den Bürokratieabbau fort. Beispielsweise wird der Aufwand bei statistischen Erhebungen um rund 30 Prozent reduziert.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Wer Verantwortung trägt, braucht auch den Raum und die Zeit, sie sinnvoll ausfüllen zu können. Unsere Schulen wissen sehr gut, was ihre Schülerinnen und Schüler vor Ort brauchen. Deshalb soll der Lehrplan Orientierung geben und kein Korsett sein. Und bei der Bürokratie gilt ganz pragmatisch: Was niemand zwingend braucht, kann weg.“

    Unterstützung für Lehrkräfte

    Mehr Gestaltungsspielraum bedeutet zugleich mehr Verantwortung. Deshalb stärkt Bayern gezielt diejenigen, die Schule jeden Tag gestalten. Das Programm LehrKraftStärken wird mit Onlineangeboten und Selbstlernkursen, etwa für die Arbeitsorganisation, schwierige Gespräche und herausfordernde Situationen, weiter ausgebaut. Künftig lernen auch angehende Lehrkräfte das Unterstützungsangebot bereits im Vorbereitungsdienst kennen. Für außergewöhnliche Krisensituationen werden die KIBBS-Teams (Krisen-interventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen) personell um 20 Prozent verstärkt.

    Mehr Gestaltungsspielraum bedeutet zugleich mehr Verantwortung. Deshalb stärkt Bayern gezielt diejenigen, die Schule jeden Tag gestalten. Das Programm LehrKraftStärken wird mit Onlineangeboten und Selbstlernkursen, etwa für die Arbeitsorganisation, schwierige Gespräche und herausfordernde Situationen, weiter ausgebaut. Künftig lernen auch angehende Lehrkräfte das Unterstützungsangebot bereits im Vorbereitungsdienst kennen. Für außergewöhnliche Krisensituationen werden die KIBBS-Teams (Krisen-interventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen) personell um 20 Prozent verstärkt.

    Digitale Balance – Chancen nutzen, Kinder schützen

    Schule muss junge Menschen auf eine Welt vorbereiten, die sich rasant verändert. Entscheidend ist deshalb nicht die Frage digital oder analog, sondern wie Kinder und Jugendliche lernen, souverän mit digitalen Medien umzugehen.

    Mit der Agenda „Digitale Balance im Alltag von Schülerinnen und Schülern“ setzt Bayern hier einen weiteren Schwerpunkt. Der digitalkompass.schule wird um den Chat-Kompass für die Grundschule und den Social-Media-Kompass für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 erweitert. Gleichzeitig ist die private Nutzung von Handys bis einschließlich Jahrgangsstufe 7 an Schulen grundsätzlich untersagt . Auch Erziehungsberechtigte werden stärker miteinbezogen; unter anderem sind Elternveranstaltungen in allen sieben Regierungsbezirken vorgesehen.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Kinder sollen die digitale Welt entdecken können, ohne ihr ausgeliefert zu sein. Dafür braucht es Bewusstsein, klare Regeln und Schutz. Unser Ziel ist, dass junge Menschen nicht jedem Trend hinterherlaufen, sondern fähig sind, selbst entscheiden zu können, was ihnen guttut und was nicht. Und gerade bei der Medienerziehung müssen Schule und Eltern an einem Strang ziehen.“

    Schule muss junge Menschen auf eine Welt vorbereiten, die sich rasant verändert. Entscheidend ist deshalb nicht die Frage digital oder analog, sondern wie Kinder und Jugendliche lernen, souverän mit digitalen Medien umzugehen.

    Mit der Agenda „Digitale Balance im Alltag von Schülerinnen und Schülern“ setzt Bayern hier einen weiteren Schwerpunkt. Der digitalkompass.schule wird um den Chat-Kompass für die Grundschule und den Social-Media-Kompass für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 erweitert. Gleichzeitig ist die private Nutzung von Handys bis einschließlich Jahrgangsstufe 7 an Schulen grundsätzlich untersagt . Auch Erziehungsberechtigte werden stärker miteinbezogen; unter anderem sind Elternveranstaltungen in allen sieben Regierungsbezirken vorgesehen.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Kinder sollen die digitale Welt entdecken können, ohne ihr ausgeliefert zu sein. Dafür braucht es Bewusstsein, klare Regeln und Schutz. Unser Ziel ist, dass junge Menschen nicht jedem Trend hinterherlaufen, sondern fähig sind, selbst entscheiden zu können, was ihnen guttut und was nicht. Und gerade bei der Medienerziehung müssen Schule und Eltern an einem Strang ziehen.“

    Sport und Bewegung – erleben, was in einem steckt

    Schule ist vor allem auch ein Ort echten Erlebens – der Begegnung, der Gemeinschaft und auch der Bewegung. Sport hat deshalb auch im neuen Schuljahr einen festen Platz unter den bildungspolitischen Schwerpunkten. Das Erfolgsmodell der Sportgrundschulen wächst um weitere 193 Schulen auf künftig über 650!

    Kultusministerin Anna Stolz: „Bewegung gehört für mich mitten in den Schulalltag. Denn wer sich bewegt, lernt besser. Und im Sport erleben Kinder was ganz Entscheidendes: Teamgeist, Freude, Leistung – und dass man manchmal über sich selbst hinauswachsen kann.“

    Schule ist vor allem auch ein Ort echten Erlebens – der Begegnung, der Gemeinschaft und auch der Bewegung. Sport hat deshalb auch im neuen Schuljahr einen festen Platz unter den bildungspolitischen Schwerpunkten. Das Erfolgsmodell der Sportgrundschulen wächst um weitere 193 Schulen auf künftig über 650!

    Kultusministerin Anna Stolz: „Bewegung gehört für mich mitten in den Schulalltag. Denn wer sich bewegt, lernt besser. Und im Sport erleben Kinder was ganz Entscheidendes: Teamgeist, Freude, Leistung – und dass man manchmal über sich selbst hinauswachsen kann.“

    Unterrichtsversorgung zum Schulstart stabil aufgestellt

    Beste Bildung für Bayerns Schülerinnen und Schüler gelingt nur mit gut ausgebildeten Lehrkräften. Zum Schuljahr 2026/2027 starten bayernweit rund 5.000 junge Menschen in den Vorbereitungsdienst – so viele wie seit Jahren nicht mehr. Trotz steigender Schülerzahlen und des Stellenmoratoriums ist die Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn gesichert. Dazu hat auch die Bereitschaft zahlreicher Lehrkräfte beigetragen, ihr Stundenkontingent freiwillig aufzustocken. Insgesamt stellt der Freistaat zum Schuljahr 2026/2027 rund 4.100 Lehrkräfte ein.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Wir haben die Unterrichtsversorgung stabil aufgestellt. Gleichzeitig rede ich die Herausforderungen durch das Stellenmoratorium nicht klein und sie werden auch an Schulen spürbar sein. Umso wichtiger ist die Perspektive für das kommende Schuljahr: Die 1.500 zusätzlichen Lehrerplanstellen geben unseren Schulen wieder mehr Spielraum und Planungssicherheit.“

    Kultusministerin Anna Stolz dankt allen Lehrkräften, Schulleitungen und Beschäftigten an den Schulen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulverwaltung, die in den vergangenen Wochen mit großem Einsatz den Schulstart vorbereitet haben, und wünscht der ganzen bayerischen Schulfamilie zum Abschluss der Pressekonferenz ein gutes und erfolgreiches neues Schuljahr.

  • „So viel mehr als Wissensvermittler“ – Ehrung der besten Lehramtsabsolventinnen und -absolventen
    07. September 2026

    Ehrung von Bayerns Besten: Für ihren ausgezeichneten Abschluss erhielten am heutigen Montag die besten Nachwuchslehrkräfte des aktuellen Prüfungsjahrgangs eine besondere Anerkennung.

    Kultusministerin Anna Stolz gratulierte im Vorfeld: „Herzlichen Glückwunsch zu dieser großartigen Leistung! Für unsere Absolventinnen und Absolventen beginnt jetzt ein neues Kapitel: Sie werden als Lehrkräfte junge Menschen auf ihrem Weg begleiten, sie stark machen für die Welt von morgen – und sie für ihr ganzes Leben prägen. Denn Lehrkräfte sind so viel mehr als Wissensvermittler. Sie sind Coaches, Mentorinnen und Mentoren, Mutmacher und manchmal auch Krisenmanager. Und damit sind sie ein unverzichtbares Fundament für unsere ganze Gesellschaft.“ Gleichzeitig warb die Ministerin für den Beruf: „Wir wollen noch mehr junge Menschen für das Lehramt begeistern. Deshalb investieren wir gezielt in Maßnahmen und werben für diesen einzigartigen Beruf: Denn wer Kinder stärkt, gestaltet Zukunft – jeden einzelnen Tag aufs Neue.“

    Martin Wunsch, Amtschef des Kultusministeriums, betonte im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung: „ Die ausgezeichneten Absolventinnen und Absolventen haben mentale Stärke gezeigt, Ausdauer bewiesen und die Prüfungen mit Bravour bestanden. Darauf können sie wirklich stolz sein. Ich gratuliere zu diesem herausragenden Erfolg! Lehrkräfte vermitteln nicht nur Wissen, sondern öffnen Türen und geben den Schülerinnen und Schülern Schlüsselkompetenzen mit auf den Weg – die Fähigkeiten, die sie brauchen, um ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen.“

    Martin Wunsch, Amtschef des Kultusministeriums, betonte im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung: „ Die ausgezeichneten Absolventinnen und Absolventen haben mentale Stärke gezeigt, Ausdauer bewiesen und die Prüfungen mit Bravour bestanden. Darauf können sie wirklich stolz sein. Ich gratuliere zu diesem herausragenden Erfolg! Lehrkräfte vermitteln nicht nur Wissen, sondern öffnen Türen und geben den Schülerinnen und Schülern Schlüsselkompetenzen mit auf den Weg – die Fähigkeiten, die sie brauchen, um ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen.“

    In Bayern werden Lehrerinnen und Lehrer schulartspezifisch wissenschaftlich und praktisch ausgebildet. In der ersten Phase studieren die angehenden Lehrkräfte an der Universität und schließen ihre fachliche Ausbildung mit der Ersten Staatsprüfung ab. Es folgt in der zweiten Phase das zweijährige Referendariat in der schulischen Praxis, welches mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird. Der Freistaat Bayern verbeamtet grundsätzlich seine Lehrkräfte und bietet ihnen in allen Schulformen im Bundesvergleich eine attraktive Besoldung. Im Schuljahr 2023/2024 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein bundesweit einzigartiges Projekt zur Gewinnung junger, talentierter Lehrkräfte ins Leben gerufen, das die aktuelle Kampagne „Lehrkraft in Bayern – gestalte die Zukunft“ ergänzt: Lehrkräfte informieren „vor Ort“, d. h. an der Schule selbst, interessierte Schülerinnen und Schüler über den Beruf der Lehrkraft.

    Unter https://www.lehrer-werden.bayern/ sowie Beratungsnetzwerk Lehrerberuf in Bayern finden sich zudem weitere umfassende Informationen zum Einstieg ins Lehramt und zum Lehrerberuf.

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  • Kultusministerin Anna Stolz wünscht schöne Sommerferien
    31. Juli 2026

    Bayerns Schülerinnen und Schüler starten in die Sommerferien: Kultusministerin Anna Stolz richtet ein herzliches Dankeschön an die gesamte Schulfamilie – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und alle, die das schulische Miteinander prägen.

    Ab Freitagmittag beginnen für knapp 1,8 Millionen Schülerinnen und Schüler in Bayern die heißersehnten Sommerferien. Gemeinsam mit ihren Lehrkräften blicken sie einmal mehr auf ein ereignisreiches Schuljahr zurück. Ein Highlight ist dabei sicherlich die Bewegungs-Halbestunde, die allen Grundschülerinnen und Grundschülern im Freistaat mindestens eine halbe Stunde Sport und Bewegung täglich bringt. Gleichzeitig stellt Kultusministerin Anna Stolz die Weichen für die Zukunft und lenkt mit der Initiative „Mittelschule – stark für jeden Weg“ den Fokus auf eine Schulart, die seit vielen Jahren eine enorm wichtige Rolle im bayerischen Schulsystem einnimmt, die aber gleichzeitig vor großen Herausforderungen steht. Auch die Prüfungskultur an bayerischen Schulen soll sich weiterentwickeln und zukünftig durch alternative Formate ergänzt werden.

    Kultusministerin Anna Stolz betont zum Ferienstart: „Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern können sehr stolz darauf sein, was sie in diesem Schuljahr alles gemeinsam geschafft haben. Ich wünsche nun allen erholsame und schöne Ferien! Mein herzlicher Dank richtet sich an alle Beteiligten, die sich in den vergangenen Monaten mit großem Engagement und viel Leidenschaft eingebracht haben. Kommen Sie jetzt zur Ruhe, tanken Sie viel neue Energie und genießen Sie die freien Tage!“

    Zum Schuljahresende werden auch die Zeugnisse überreicht. Bei Fragen zur Schullaufbahn sowie bei persönlichen Sorgen finden Schülerinnen, Schüler und Eltern professionelle Unterstützung: Erste Anlaufstellen vor Ort sind die Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte und die Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, während für übergreifende Anliegen die Staatlichen Schulberatungsstellen zur Verfügung stehen.

    Staatliche Schulberatungsstellen

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