Eltern- und Ausbildersprechtag am 04.12.2024 von 17-20 Uhr

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufsschule München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Staatl. Berufsschule München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Kultusministerin Anna Stolz: „MINT steht für die Macher von morgen!“
    06. Dezember 2024

    136 bayerische Schulen erhalten Auszeichnung als „MINT-freundliche Schule“ bzw. „Digitale Schule“.

    Eine besondere Ehre für 136 Schulen aus ganz Bayern: Im Rahmen der Initiative „MINT Zukunft schaffen“ wurden sie am Freitag in der Geschäftsstelle der Google Germany GmbH in München für ihr herausragendes Engagement im Bereich der naturwissenschaftlich-technologischen Bildung als „MINT-freundliche Schule“ bzw. „Digitale Schule“ ausgezeichnet. „In einer Welt, die sich in rasantem Tempo verändert, ist es umso wichtiger, technologisch und wissenschaftlich immer am Ball zu bleiben. Die MINT-Fächer spielen hierbei eine absolute Schlüsselrolle. Die ausgezeichneten Schulen haben eindrucksvoll gezeigt, wie sich junge Menschen mit Engagement, Kreativität und Weitblick Gedanken über die digitale Zukunft machen und diese auch in die Tat umsetzen! Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Leistung!“, würdigte Kultusministerin Anna Stolz die „Macher von morgen“.

    Dr. Fabian Mehring, Bayerischer Staatsminister für Digitales, ergänzte: „Wer das Silicon Valley der Zukunft werden will, muss das Talent Valley der Gegenwart sein. In dieser Überzeugung habe ich gerne die Schirmherrschaft für Bayerns digitale Schulen übernommen und gratuliere den neu ausgezeichneten Schulen von Herzen! Die gewaltige Dynamik der digitalen Transformation erfordert, dass Schulen junge Menschen nicht nur mit den nötigen Fähigkeiten ausstatten, um sich kompetent in der digitalen Welt zu bewegen, sondern sie auch konsequent auf lebenslanges Lernen vorzubereiten. Digitale Bildung vermittelt dabei ein zukunftsmutiges Mindset, das Begeisterung für Technologien und Innovationen weckt. So lernen Schülerinnen und Schüler, digitale Werkzeuge kreativ und kritisch einzusetzen und sich sicher in der digitalen Welt von morgen zu bewegen. Bildung ist und bleibt die zentrale Ressource unseres Landes – deshalb bilden wir unsere Schülerinnen und Schüler von heute konsequent zu kreativen Gestaltern unserer Zukunft aus.“

    Auch Ministerialdirigent Dr. Wolfgang Mutter, der am Kultusministerium den gymnasialen Bereich verantwortet und stellvertretend für Staatsministerin Anna Stolz die Auszeichnung vornahm, gratulierte den Preisträgerschulen: „ Es ist ein großes Anliegen der bayerischen Schulen, unsere Kinder und Jugendlichen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Daher setzen wir uns nachhaltig für eine gezielte MINT-Förderung unserer Schülerinnen und Schüler ein. Schließlich eröffnen Wissenschaft und Technologie beste Zukunftschancen. Ich gratuliere allen prämierten Schulen zu ihrem großartigen Erfolg. Sie sind echte Vorbilder, wenn es um innovative und digitale Bildung geht!“

    Hintergrundinformationen zur Initiative „MINT Zukunft schaffen“

    Die Auszeichnung „MINT-freundliche Schule“ erhalten Schulen, die einen deutlichen Schwerpunkt auf die Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) legen. Mit dem Titel „Digitale Schule“ werden Schulen geehrt, die ein ausgeprägtes digitales Profil entwickelt haben.

    Die Nationale Initiative „MINT Zukunft schaffen!“ ist eine Community von Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Initiativen undsetzt sich für die Stärkung der MINT-Bildung ein. Das Ziel ist es, mehr junge Menschen für MINT-Berufe zu begeistern und die MINT-Kompetenzen in der Gesellschaft zu fördern. Die Initiative vergibt gemeinsam mit Partnern die Auszeichnungen „MINT-freundliche Schule“ und „Digitale Schule“. Im Jahr 2024 tragen rund 3.000 Schulen in Deutschland ein gültiges Signet.

    Die Ehrung der „MINT-freundlichen Schulen“ in Bayern steht unter der Schirmherrschaft der Kultusministerkonferenz (KMK), die Ehrung der „Digitalen Schulen“ steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing sowie des Bayerischen Staatsministers für Digitales, Dr. Fabian Mehring.

    Als „MINT-freundliche Schule“ werden ausgezeichnet:

    Realschule Deggendorf der Maria-Ward-Schulstiftung Passau

    Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing

    Staatliche Realschule Pfarrkirchen

    Oskar-Sembach-Realschule Lauf an der Pegnitz

    Katharinen-Gymnasium Ingolstadt

    Benedictus-Realschule Tutzing

    Dr.-Auguste-Kirchner-Realschule Haßfurt

    Realschule der Ursulinen-Schulstiftung Straubing

    Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld

    Comenius-Gymnasium Deggendorf

    Erzbischöfliche Theresia-Gerhardinger-Mädchenrealschule München-Au

    Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium Moosburg

    Realschule Oberroning der Schulstiftung der Diözese Regensburg

    Grund- und Mittelschule Jandelsbrunn

    Johann-Turmair-Realschule Abensberg

    Gymnasium Neutraubling

    Staatliche Realschule Hilpoltstein

    Realschule im Dreiländereck Lindau

    Staatliche Realschule Mainburg

    Gymnasium Bad Aibling

    Gymnasium bei St. Anna Augsburg

    Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach

    Staatliche Realschule Trostberg

    Chiemgau-Gymnasium Traunstein

    Staatliche Realschule Neufahrn i. Ndb.
    Marien-Gymnasium Kaufbeuren

    Dossenberger-Gymnasium Günzburg

    Grundschule Kist

    Erzbischöfliche Maria-Ward-Realschule St. Zeno Bad Reichenhall

    Anton-Heilingbrunner-Schule Staatliche Realschule Wasserburg

    Gymnasium Marktbreit

    Realschule der Dominikanerinnen St. Maria a. d. Isar Niederviehbach

    Staatliches Gymnasium Friedberg

    Johannes-Scharrer-Realschule Hersbruck

    Michaeli-Gymnasium München

    Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth

    Sophie-La-Roche-Realschule Kaufbeuren

    Berufliches Schulzentrum Kelheim

    Staatliche Realschule für Knaben Neumarkt i.d.OPf

    Georg-Ludwig-Rexroth-Realschule Staatliche Realschule Lohr

    Kepler-Gymnasium Weiden

    Rhön-Gymnasium Bad Neustadt

    Inge-Aicher-Scholl Realschule Neu-Ulm

    Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld

    Maria-Ward-Schule Kempten

    Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen

    Mittelschule Theodor Heuss Deggendorf

    Staatliche Realschule Weißenburg

    Staatliche Realschule Langenzenn

    Konrad-Max-Kunz-Realschule Schwandorf

    Carl-Friedrich-Gauß Gymnasium Schwandorf

    Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg

    Maria Ward Realschule Neuburg

    Gymnasium Eschenbach i.d.OPf.

    Marienrealschule Cham

    Erzbischöfliche Ursulinen-Realschule Landshut

    Albertus-Gymnasium Lauingen

    Dominik Brunner Realschule Poing

    Gymnasium Hilpoltstein

    Heinrich-Heine-Gymnasium München

    Staatliche Realschule Memmingen

    Gymnasium bei St. Stephan Augsburg

    Lobkowitz Realschule Neustadt an der Waldnaab

    Herzog-Christian-August Gymnasium Sulzbach-Rosenberg

    FLSH Schloss Gaibach

    Maria Ward Realschule Augsburg

    Wolffskeel-Realschule Würzburg II

    Staatliche Fachober- und Berufsoberschule Ingolstadt

    Gunetzrhainer-Schule Miesbach

    Gymnasium Fürstenried

    Karl-Peter-Obermaier Schule Passau

    Fanny-Koenig Grundschule Würzburg

    Realschule Bessenbach

    Markgraf-Georg-Friedrich-Realschule Staatliche Realschule Heilsbronn

    Clavius Gymnasium Bamberg

    Private Tilly-Realschule Ingolstadt

    Klösterle Mädchenschule Theresia-Gerhardinger-Realschule Ravensburg

    Gymnasium München Moosach

    Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg

    Obermenzinger Gymnasium München

    Grundschule Landshut Berg

    Gymnasium Pfarrkirchen

    Gymnasium Unterföhring

    Städtisches Werner-von-Siemens-Gymnasium München

    Oskar-von-Miller Realschule Rothenburg ob der Tauber

    Berufliche Oberschule Rosenheim


    Als „Digitale Schule“ werden geehrt:

    Gymnasium Veitshöchheim

    Private Wirtschaftsschule Donauwörth

    Realschule Deggendorfder Maria-Ward-Schulstiftung Passau

    Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing

    Städtisches Jakob-Fugger-Gymnasium Augsburg

    Oskar-Sembach-Realschule Lauf an der Pegnitz

    Katharinen-Gymnasium Ingolstadt

    Gymnasium Kirchheim

    Realschule der Ursulinen-Schulstiftung Straubing

    Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf

    Ursulinen Gymnasium Straubing

    Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld

    Jakob-Sandtner-Realschule Straubing

    Richard-Wagner-Gymnasium Bayreuth

    Gymnasium Schrobenhausen

    Gymnasium Grünwald

    Gymnasium der Schulstiftung Seligenthal Landshut

    Erzbischöfliche Maria-Ward-Realschule St. Zeno Bad Reichenhall

    Staatliche Realschule Mainburg

    Gymnasium Marktbreit

    Michaeli-Gymnasium München

    Georg-Ludwig-Rexroth-Realschule Staatliche Realschule Lohr

    Wirtschaftsschule der Schulstiftung Seligenthal Landshut

    Inge-Aicher-Scholl Realschule Neu-Ulm

    Städtische Wilhelm-Röntgen-Realschule München

    Christoph-von-Schmid-Schule Staatliche Realschule Thannhausen

    Maria-Ward-Realschule Eichstätt

    Josef-Hofmiller-Gymnasium Freising

    Städtische Anne-Frank-Realschule München

    Mittelschule Theodor Heuss Deggendorf

    Staatliche Realschule Krumbach

    Maria Ward Realschule Neuburg

    Erzbischöfliche Ursulinen-Realschule Landshut

    Grundschule Wernberg-Köblitz

    Wirtschaftsschule Ingolstadt

    Gymnasium bei St. Stephan Augsburg

    Lobkowitz Realschule Neustadt an der Waldnaab

    Gymnasium Dingolfing

    Staatliche Fachober- und Berufsoberschule Ingolstadt

    Berufliches Schulzentrum Weiden

    Karl-Peter-Obermaier Schule Passau

    Realschule Schöllnach

    Berufliche Oberschule Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Straubing

    KRS Knabenrealschule Rebdorf Eichstätt

    Klösterle Mädchenschule Theresia-Gerhardinger-Realschule Ravensburg

    Gymnasium Pfarrkirchen

    Bilinguales Gymnasium Phorms München

    Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg

    Fichtelgebirgsrealschule Staatliche Realschule Marktredwitz

    FOSBOS Amberg Berufliches Schulzentrum Amberg

  • Engagement mit Herz und Verantwortung - Kultusministerin Stolz gratuliert dem neu gewählten Landesschülerrat
    04. Dezember 2024

    Kultusministerin Anna Stolz beglückwünscht die frisch gewählten Landesschülersprecherinnen und -sprecher und freut sich auf ein gemeinsames Miteinander.

    „Durch die Landesschülersprecherinnen und Landesschülersprecher bekommen alle Schülerinnen und Schüler in Bayern eine Stimme. Ihr Einsatz macht unsere Schulen zu Orten von Offenheit, Zusammenhalt und gegenseitigem Respekt für ein demokratisches Miteinander. Damit gestalten sie sowohl die Gegenwart als auch die Zukunft unserer Schulen mit. Herzlichen Glückwunsch zur Wahl und vielen Dank für Ihr Engagement! Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und bin gespannt auf Ihre Ideen und Impulse“, beglückwünscht Kultusministerin Anna Stolz die frisch gewählten Landesschülersprecherinnen und -sprecher.

    Hintergrundinformationen

    Der Landesschülerrat ist seit 2008 die gesetzliche Vertretung der Schülerinnen und Schüler auf Landesebene. In diesem Gremium wählen 43 bayerische Bezirksschülersprecherinnen und -sprecher sechs Mitglieder des Landesschülerrats sowie deren Stellvertretungen. Der Landesschülerrat vertritt die Interessen von Schülerinnen und Schülern verschiedener Schularten – Förder-, Mittel-, Real-, Berufs- und Fachoberschulen, Gymnasien sowie beruflichen Schulen. Er verfügt über ein Informations- und Anhörungsrecht sowie ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Kultusministerium.

    Liste der neuen Landesschülersprecherinnen und Landesschülersprecher und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

    Berufliche Schulen

    Landesschülersprecher Justin Infantado, Staatliche Berufsschule II Traunstein

    Stellv. Landesschülersprecher Richard Freis, BFS für Pflege der medbo in Regensburg

    Fachoberschulen/Berufsoberschulen

    Landesschülersprecher Arthur Scholz, FOS Fürstenfeldbruck

    Stellv. Landesschülersprecherin Tanja Fitzek, FOSBOS Regensburg

    Förderschulen

    Landesschülersprecher Dominik Streher, Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen des St. Michaelswerks Grafenwöhr

    Stellv. Landesschülersprecherin Charlotte Metzner, Musenbergschule Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören München

    Gymnasien

    Landesschülersprecher Tim Beckmann, Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach

    Stellv. Landesschülersprecherin Magdalena Diankov, Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg

    Mittelschulen

    Landesschülersprecherin Miruna-Maria Maxim, Senefelder-Mittelschule Treuchtlingen

    Stellv. Landesschülersprecher Muhannad Abdulbaki, D.-Paul-Eber-Mittelschule Kitzingen

    Realschulen

    Landesschülersprecherin Lucia Besser, Staatliche Pfaffenwinkel-Realschule Schongau

    Stellv. Landesschülersprecher Marc Rimkus, Staatliche Realschule Großostheim

  • P-Seminar-Preis 2024 geht nach Oberhaching, Waldkirchen, München-Trudering und Memmingen
    02. Dezember 2024

    Kultusministerin Anna Stolz gratuliert den vier Landessiegern.

    Die Landessieger des P-Seminar-Preises 2024 stehen fest: Die P‑Seminare am Gymnasium Oberhaching, am Johannes-Gutenberg-Gymnasium Waldkirchen, am Gymnasium München-Trudering und am Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen setzten sich unter den 27 Regionalsiegern durch und wurden in einem feierlichen Rahmen im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus von Kultusministerin Anna Stolz sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kooperationspartner, der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft (bbw) und der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG, für ihre herausragenden Projekte geehrt.

    Kultusministerin Anna Stolz zeigte sich anlässlich der Preisverleihung sehr erfreut: „Ich bin beeindruckt von der Kreativität und vom Einfallsreichtum, mit denen unsere Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrkräften und unterstützt von regionalen Partnern die P-Seminare an unseren Gymnasien gestalten. Alle ausgezeichneten Projekte sind innovativ, durchdacht und wirklich eindrucksvoll umgesetzt. Die P-Seminare sind ein echtes Aushängeschild für eine praxisnahe, beruflich orientierte Bildung an unseren bayerischen Gymnasien. Daher gilt mein besonderer Dank auch unseren außerschulischen Kooperationspartnern.“

    Dr. Nicolas Peter, Kuratoriumsvorsitzender der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG: „Die ausgezeichneten Projekte sind beeindruckend – kreativ, vielseitig und exzellent umgesetzt. Das Zusammenwirken von Schule und Partnern aus der Arbeitswelt sind wertvolle Erfahrungen und ein Gewinn für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie später selbst in Ausbildung und Beruf stehen.“

    Sandra Stenger, Vorstandsvorsitzende des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft, hob hervor: „Um die passende Berufswahl treffen zu können, ist es für Schüler entscheidend, ihre persönlichen Fähigkeiten und Neigungen zu kennen. Das Projekt-Seminar leistet hier einen großen Beitrag: Die Jugendlichen bekommen Einblicke in die betriebliche Praxis und erhalten direkte Anregungen für ihre berufliche Orientierung. E in echter Mehrwert für alle Beteiligten: Schüler und Unternehmen. Genau deshalb unterstützen wir das Projekt von Beginn an mit Begeisterung und Überzeugung.“

    Dr. Christof Prechtl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. , betonte anlässlich der Preisverleihung den Wert der P-Seminare für die Fachkräftesicherung: „Die heutige Arbeitswelt bietet jungen Menschen eine Vielzahl von Chancen. Gleichzeitig bleibt die Sicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs für die bayerischen Unternehmen langfristig eine Herausforderung. Darum müssen wir unsere Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung unterstützen und sie beim Übergang von der Schule zur passenden Ausbildung oder zum Studium konstruktiv begleiten. Die P-Seminare bieten die Chance für gezielte und praxisnahe Einblicke in die Berufswelt. Dabei entwickeln die Jugendlichen Kompetenzen, die für den späteren Karriereweg und ihre Persönlichkeitsentwicklung gleichermaßen wertvoll sind.“

    Kultusministerin Anna Stolz gratuliert den vier Landessiegern.

    Die Landessieger des P-Seminar-Preises 2024 stehen fest: Die P‑Seminare am Gymnasium Oberhaching, am Johannes-Gutenberg-Gymnasium Waldkirchen, am Gymnasium München-Trudering und am Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen setzten sich unter den 27 Regionalsiegern durch und wurden in einem feierlichen Rahmen im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus von Kultusministerin Anna Stolz sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kooperationspartner, der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft (bbw) und der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG, für ihre herausragenden Projekte geehrt.

    Kultusministerin Anna Stolz zeigte sich anlässlich der Preisverleihung sehr erfreut: „Ich bin beeindruckt von der Kreativität und vom Einfallsreichtum, mit denen unsere Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrkräften und unterstützt von regionalen Partnern die P-Seminare an unseren Gymnasien gestalten. Alle ausgezeichneten Projekte sind innovativ, durchdacht und wirklich eindrucksvoll umgesetzt. Die P-Seminare sind ein echtes Aushängeschild für eine praxisnahe, beruflich orientierte Bildung an unseren bayerischen Gymnasien. Daher gilt mein besonderer Dank auch unseren außerschulischen Kooperationspartnern.“

    Dr. Nicolas Peter, Kuratoriumsvorsitzender der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG: „Die ausgezeichneten Projekte sind beeindruckend – kreativ, vielseitig und exzellent umgesetzt. Das Zusammenwirken von Schule und Partnern aus der Arbeitswelt sind wertvolle Erfahrungen und ein Gewinn für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie später selbst in Ausbildung und Beruf stehen.“

    Sandra Stenger, Vorstandsvorsitzende des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft, hob hervor: „Um die passende Berufswahl treffen zu können, ist es für Schüler entscheidend, ihre persönlichen Fähigkeiten und Neigungen zu kennen. Das Projekt-Seminar leistet hier einen großen Beitrag: Die Jugendlichen bekommen Einblicke in die betriebliche Praxis und erhalten direkte Anregungen für ihre berufliche Orientierung. E in echter Mehrwert für alle Beteiligten: Schüler und Unternehmen. Genau deshalb unterstützen wir das Projekt von Beginn an mit Begeisterung und Überzeugung.“

    Dr. Christof Prechtl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. , betonte anlässlich der Preisverleihung den Wert der P-Seminare für die Fachkräftesicherung: „Die heutige Arbeitswelt bietet jungen Menschen eine Vielzahl von Chancen. Gleichzeitig bleibt die Sicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs für die bayerischen Unternehmen langfristig eine Herausforderung. Darum müssen wir unsere Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung unterstützen und sie beim Übergang von der Schule zur passenden Ausbildung oder zum Studium konstruktiv begleiten. Die P-Seminare bieten die Chance für gezielte und praxisnahe Einblicke in die Berufswelt. Dabei entwickeln die Jugendlichen Kompetenzen, die für den späteren Karriereweg und ihre Persönlichkeitsentwicklung gleichermaßen wertvoll sind.“

    Neben dem Modul zur beruflichen Orientierung in Jahrgangsstufe 9 sowie dem Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 stellt das P-Seminar zur beruflichen Orientierung ein Kernelement der Beruflichen Orientierung am Gymnasium dar, um die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in die Studien- und Berufswelt vorzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler eines bayerischen Gymnasiums belegen in Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums ein Projekt-Seminar, das einem Leitfach zugeordnet wird und zwei Wochenstunden umfasst. Ausgehend von einer schulischen Projektarbeit mit Bezug zur wissenschaftlichen bzw. beruflichen Praxis (externe Partner) reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Stärken und Interessen, erhalten Einblicke in verschiedene Berufsfelder und erlernen Grundlagen des Projektmanagements. Dadurch vertiefen die Schülerinnen und Schüler unter Begleitung einer Lehrkraft ihre Berufsfindungskompetenz, d. h. die Fähigkeit, eigenständig eine reflektierte, kriteriengeleitete Berufswahlentscheidung zu treffen.

    Neben dem Modul zur beruflichen Orientierung in Jahrgangsstufe 9 sowie dem Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 stellt das P-Seminar zur beruflichen Orientierung ein Kernelement der Beruflichen Orientierung am Gymnasium dar, um die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in die Studien- und Berufswelt vorzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler eines bayerischen Gymnasiums belegen in Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums ein Projekt-Seminar, das einem Leitfach zugeordnet wird und zwei Wochenstunden umfasst. Ausgehend von einer schulischen Projektarbeit mit Bezug zur wissenschaftlichen bzw. beruflichen Praxis (externe Partner) reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Stärken und Interessen, erhalten Einblicke in verschiedene Berufsfelder und erlernen Grundlagen des Projektmanagements. Dadurch vertiefen die Schülerinnen und Schüler unter Begleitung einer Lehrkraft ihre Berufsfindungskompetenz, d. h. die Fähigkeit, eigenständig eine reflektierte, kriteriengeleitete Berufswahlentscheidung zu treffen.

    Die P-Seminar-Preisträger 2024

    Die P-Seminar-Preisträger 2024

    Gymnasium Oberhaching

    Seminar-Thema: „ 1275 Jahre Oberhaching – Vom Spurensucher zum Geschichtsvermittler “ (Leitfach: Geschichte)

    Erstellung von zwei historischen Beiträgen zum 1275. Ortsjubiläum:

    30-minütiger Dokumentarfilm über historische Oberhachinger Persönlichkeiten sowie interaktiver Spaziergang in der OHA-App

    Johannes-Gutenberg-Gymnasium Waldkirchen

    Seminar-Thema: „ Es wimmelt in Freyung-Grafenau – Wir gestalten ein Landkreis-Wimmelbuch “ (Leitfach: Deutsch)

    Gestaltung eines Wimmelbuchs als literarisches und originelles Denkmal für den Landkreis Freyung-Grafenau

    Gymnasium München-Trudering

    Seminar-Thema: „ GIS – Mehr als Google Maps? “ (Leitfach: Geographie)

    Erhebung von Daten und Erstellung von spezifischem Kartenmaterial für einen „Atlas“ des Wohngebiets Trudering

    Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen

    Seminar-Thema: „ Energieautarkes BSG – eine Machbarkeitsstudie “ (Leitfach: Biologie)

    Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine energieautarke Zukunft des Bernhard-Strigel-Gymnasiums

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Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

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