Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • 20 Jahre „Blattmacher“ – ein traditionsreicher Schülerzeitungswettbewerb feiert Jubiläum
    14. Juli 2025

    Kultusministerin Anna Stolz zeichnet die besten bayerischen Schülerzeitungsredaktionen aus.

    Zwei Jahrzehnte „Blattmacher“ – ein Meilenstein für die Förderung von Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten in Bayern. Auch im Jubiläumsjahr durften im Münchner Literaturhaus die diesjährigen Siegerteams des Wettbewerbs von Kultusministerin Anna Stolz persönlich die begehrte Auszeichnung in Empfang nehmen. „Schülerzeitungen sind der lebendige Beweis dafür, wie engagiert, kreativ und kritisch junge Menschen unsere Welt beobachten und mitgestalten. Wer schreibt, fragt nach, recherchiert, ordnet ein – und genau das brauchen wir in einer starken Demokratie. Ich gratuliere allen ausgezeichneten Redaktionen ganz herzlich zu ihrem journalistischen Talent und ihrem Mut, Themen anzupacken. Mein großer Dank geht außerdem an alle Lehrkräfte für ihre tatkräftige Unterstützung!“, so die Kultusministerin.

    Im Jubiläumsjahr stand neben der Preisverleihung auch ein Rückblick auf 20 Jahre erfolgreiche Schülerzeitungsarbeit im Mittelpunkt. Seit dem Start des Wettbewerbs im Jahr 2005 wurden hunderte Redaktionen prämiert und gefördert. Ein Schülerwettbewerb mit Zukunft, findet auch Anna Stolz: „ Ich wünsche mir, dass der ‚Blattmacher‘-Wettbewerb auch in den kommenden 20 Jahren so kraftvoll, mutig und inspirierend bleibt. Schließlich kann er das Sprungbrett für eine bedeutende journalistische Karriere sein! Tatsächlich sind viele ehemalige ‚Blattmacher‘ heute in der Medienwelt aktiv.“

    Katja Auer , Chefin der Bayernredaktion der Süddeutschen Zeitung, hob hervor: „Von einer Medienkrise ist bei Bayerns Schülerzeitungen nichts zu spüren. Im Gegenteil, die Redaktionen überzeugen mit gründlicher Recherche, mit spannenden Themen und einer gewitzten Umsetzung. Ich hoffe, die jungen Kolleginnen und Kollegen behalten ihre Neugierde und die Freude am Journalismus. Denn der Beruf macht nicht nur Spaß; seriöse Journalistinnen und Journalisten sind unverzichtbar für eine stabile Demokratie.“

    Der Wettbewerb wird unter anderem auch von der in München ansässigen Nemetschek Stiftung gefördert.

    Dr. Ursula Saekel , Vorsitzende des Vorstands der Nemetschek Stiftung , betonte: „In Zeiten von Fake News und Nachrichtenmüdigkeit ist das ungebrochen große Engagement der bayerischen Schülerzeitungsredaktionen besonders beeindruckend. Schülerzeitungen sind ein Ausdruck gelebter Demokratie und bieten Kindern und Jugendlichen gerade auch in herausfordernden Zeiten spannende Gestaltungsmöglichkeiten und eine Stimme.

    Die Kreativität und die Breite der Themen bei der Gestaltung der eingereichten Schülerzeitungen ist jedes Jahr beeindruckend. Als Stiftung freuen wir uns daher ganz besonders, diesen tollen Wettbewerb weiterhin begleiten und unterstützen zu dürfen.“

    In der aktuellen Wettbewerbsrunde hatten sich 125 Redaktionen bayerischer Schülerzeitungen beworben. 22 von ihnen wurden nun in den sechs Schulkategorien Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium und Berufliche Schulen sowie der schulartübergreifenden Online-Kategorie ausgezeichnet. Sie erhielten Geldpreise in Höhe von 200, 300 und 500 Euro.

    Die Preisträgerredaktionen des Schülerzeitungswettbewerbs „Blattmacher“ 2024/2025:

    GRUNDSCHULEN

    · 1. Platz: GSW Kurier – Grundschule Wettstetten

    · 2. Platz: Goaßnbladl – Grundschule Gmund am Tegernsee

    · 3. Platz: Tintenklecks – Grundschule an der Sankt-Martin-Straße 30 München

    · 3. Platz: WUBU Ketchup – Wunderburgschule Bamberg

    MITTELSCHULEN

    · 1. Platz: Hummelnews – Mittelschule Hummelsteiner Weg Nürnberg

    · 2. Platz: Wallburg Express – Georg Göpfert Mittelschule Eltmann

    · 3. Platz: Nachsitzer – Mittelschule Buchloe

    FÖRDERSCHULEN

    · 1. Platz: Geflüster – Notker-Schule Memmingen. Priv. Förderzentrum

    · 2. Platz: Eastsider – Sonderpädagogisches Förderzentrum München-Ost

    · 3. Platz: Kunterbunte Schatztruhe – Hans-Bayerlein-Schule. Sonderpäd. Förderzentrum Passau

    GYMNASIEN

    · 1. Platz: PEERPlus – Egbert-Gymnasium d. Benediktiner Münsterschwarzach

    · 2. Platz: Camerjäger – Camerloher-Gymnasium Freising

    · 3. Platz: Echo – Gymnasium Wertingen

    REALSCHULEN

    · 1. Platz: ABgeSchrieben – Agnes-Bernauer-Schule der Stadt Augsburg Realschule für Mädchen

    · 2. Platz: Blackout – Maria-Ward-Schule Kempten. Mädchenrealschule des

    · Schulwerks der Diözese Augsburg

    · 3. Platz: Wilhelm tells – Wilhelm Sattler-Realschule. Staatl. Realschule Schweinfurt

    BERUFLICHE SCHULEN

    · 1. Platz: eigenleben – Klara-Oppenheimer-Schule Städt. Berufsbildungs-zentrum Würzburg

    · 2. Platz: Der Rosenheimer – Staatl. Fachschule für Holztechnik Rosenheim

    · 3. Platz: FOSBOS USH Schülerzeitung – Staatl. Berufsoberschule Unterschleißheim

    KATEGORIE ONLINE-SCHÜLERZEITUNGEN

    · 1. Platz: Mammut – Gymnasium Veitshöchheim

    · 2. Platz: Blog im Blauen Land – Staatliche Realschule Murnau

    · 3. Platz: Insider – Staatliche Fachoberschule Ingolstadt

    Weitere Hintergrundinformationen

    Der Schülerzeitungswettbewerb „Blattmacher“ wird gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Süddeutschen Zeitung GmbH ausgerichtet und von der Nemetschek Stiftung unterstützt. Eine Jury aus Schülerinnen und Schülern, Journalistinnen und Journalisten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Bayerischen Kultusministeriums und der Nemetschek Stiftung hat die Preisträgerredaktionen ausgewählt. „Blattmacher“ stellt die Vorrunde des bundesweiten Schülerzeitungswettbewerbs der Länder dar.

    Für Sonderpreise können sich Schülerzeitungen auch direkt unter https://schuelerzeitung.de/mitmachen bewerben.

  • Schulen aus ganz Bayern ausgezeichnet für Projekte im Schülerlandeswettbewerb „Erinnerungszeichen“
    11. Juli 2025

    Über 1.300 Schülerinnen und Schüler setzten sich im Rahmen des Schülerlandeswettbewerbs „Erinnerungszeichen“ unter dem Motto „Mittelalter ist überall – Spurensuche in Bayern“ kreativ und forschend mit der bayerischen Geschichte in ihrem eigenen Lebensumfeld auseinander.

    Kultusministerin Anna Stolz unterstreicht die Bedeutung des Wettbewerbs: „Der Schülerlandeswettbewerb „Erinnerungszeichen“ zeigt eindrucksvoll, wie lebendig geschichtliche Bildung an unseren Schulen unterrichtet wird. Wenn junge Menschen mit Kreativität und Neugierde auf historische Spurensuche vor der eigenen Haustüre gehen, entdecken sie nicht nur das Gestern, sondern sie lernen vor allem für das Heute und Morgen. So entsteht ein tiefes Verständnis für unsere kulturellen Wurzeln, um gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und demokratische Werte zu leben.“

    Die Präsidentin des Bayerischen Landtags und Schirmherrin des Wettbewerbs, Ilse Aigner, zeigt sich begeistert von den Leistungen der Schülerinnen und Schüler: „Demokratie lebt von der Bereitschaft, sich umfassend zu informieren, den Dingen selbst auf den Grund zu gehen und zu einem eigenen Schluss zu kommen – genau das zeigt Ihr mit Eurer engagierten Spurensuche in der bayerischen Geschichte. Damit stärkt Ihr unser Gemeinwesen und unsere demokratischen Werte. Das ist gerade jetzt, wo unsere Demokratie zunehmend herausgefordert wird, von unschätzbarer Bedeutung. Ich gratuliere euch herzlich zu Euren hervorragenden Beiträgen und danke Euch für Euer großes Interesse an Politik und Geschichte.“

    Insgesamt wurden bei der Veranstaltung 25 Schülergruppen ausgezeichnet, dazu wurden 20 Landespreise sowie fünf Sonderpreise vergeben. Ausgezeichnet wurden Schulen aller Schularten – von der Grundschule bis zur Berufsschule – aus dem ganzen Freistaat. Die Beiträge reichten von Ausstellungen und Filmen bis zu digitalen Projekten, die mittelalterliche Spuren in der Heimat der Teilnehmenden dokumentierten.

    Weitere Informationen zum Schülerlandeswettbewerb „Erinnerungszeichen“:

    Der Schülerlandeswettbewerb „Erinnerungszeichen“ wurde 1998 ins Leben gerufen und findet seit 2007 jährlich statt. Ziel ist es, das Geschichtsbewusstsein von Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen und Schularten zu fördern, sie zur eigenständigen Spurensuche in ihrem Lebensumfeld zu motivieren und ihre Präsentationskompetenz zu stärken.

    Der Wettbewerb „Erinnerungszeichen“ wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in Zusammenarbeit mit dem Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) veranstaltet. Er steht unter der Schirmherrschaft von Kultusministerin Anna Stolz und der Präsidentin des Bayerischen Landtags, Ilse Aigner.

    Weitere Informationen dazu unter: Schülerinnen und Schüler erforschen Geschichte und Kultur ihrer Heimat | Wettbewerb | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

    Übersicht über die ausgezeichneten Schulen 2024/2025:

    Grundschulen:

    Grundschule: Grundschule Diedorf

    1. Landespreis

    Freie Waldorfschule Rosenheim

    2. Landespreis

    Grundschule Nürnberg Reutersbrunnenschule

    3. Landespreis

    Grundschule am Sallerner Berg Regensburg

    Sonderpreis Jugendherberge

    Dr.-Valentin-Engelhardt-Grundschule Geldersheim

    Sonderpreis Kreativität

    Förderschulen:

    Adolph-Kolping-Berufsschule Bamberg

    1. Landespreis

    Eduard-Staudt-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Kelheim

    2. Landespreis

    Mathilde-Eller-Schule 1 München

    3. Landespreis

    Mittelschulen:

    Mittelschule Nürnberg Hummelsteiner Weg

    1. Landespreis

    Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn

    2. Landespreis

    Mittelschule Altenstadt a.d.Waldnaab

    3. Landespreis

    Realschulen:

    Johann-Turmair-Realschule Staatliche Realschule Abensberg

    1. Landespreis

    Dientzenhofer-Schule

    Staatliche Realschule Brannenburg

    2. Landespreis

    Staatliche Realschule Dettelbach

    3. Landespreis

    Viktor-Karell-Realschule Staatliche Realschule Landau a d.Isar

    Sonderpreis Einigung

    Gymnasien Jgst. 5-9:

    Röntgen-Gymnasium Würzburg

    1. Landespreis

    Gymnasium Buchloe

    2. Landespreis

    Städtisches Eichendorff-Gymnasium Bamberg

    3. Landespreis

    Katharinen-Gymnasium Ingolstadt

    Sonderpreis Sparkasse

    Jean-Paul-Gymnasium Hof

    Sonderpreis Kreativität

    Gymnasien Jgst. 10-12:

    Gymnasium Höchstadt a.d.Aisch

    1. Landespreis

    Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut

    2. Landespreis

    Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium Aschaffenbur

    3. Landespreis

    Berufliche Schulen:

    Berufliches Schulzentrum Cham

    1. Landespreis

    Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und

    Versorgung Memmingen

    2. Landespreis

  • Duale Karrieremöglichkeiten und eine starke Persönlichkeit – die Wegbereiter zu olympischen Erfolgen!
    10. Juli 2025

    Kultusministerin Anna Stolz besucht Olympiastützpunkt Bayern und unterstreicht ihre Unterstützung für die Olympia-Bewerbung Münchens.

    Einmal bei Olympischen Spielen auf dem Siegerpodest stehen und eine Medaille gewinnen – davon träumen die meisten jungen Sportlerinnen und Sportler. Der Spagat zwischen leistungssportlicher Karriere und schulischer Ausbildung stellt dabei aber oft eine besondere Herausforderung dar. Damit dieser Balanceakt von den Nachwuchstalenten erfolgreich gemeistert werden kann, ist die Abstimmung aller beteiligten Akteure eine wichtige Grundvoraussetzung. Beim Besuch des Olympiastützpunkts (OSP) Bayern unterstrich Kultusministerin Anna Stolz entsprechend: „Wir wollen jungen Talenten die bestmöglichen Rahmenbedingungen bieten, um Schule, Training und Wettkampf optimal miteinander verbinden zu können! Zentrales Ziel all unserer Partnerschulen des Leistungssports ist es daher, neben einer leistungssportlichen Karriere insbesondere auch eine hochwertige schulische Bildung zu ermöglichen. Zusammen mit unseren Partnern des Sports, wie dem Olympiastützpunkt Bayern, haben wir hierfür ausgezeichnete Voraussetzungen geschaffen und sind im stetigen Austausch, wie wir diese zielgerichtet weiterentwickeln können!“. Dass dies in Bayern hervorragend gelingt, zeigen eindrucksvoll die kontinuierlichen Spitzenerfolge zahlreicher (ehemaliger) Schülerinnen und Schüler, wie Viktoria Rebensburg, Nathalie Geisenberger, Taliso Engel, Andreas Wellinger, Johannes Rydzek, Katharina Schmid geb. Althaus, Vinzenz Geiger u.v.m.

    Auch der Leiter des OSP Bayern, Volker Herrmann, betonte: „Die duale Karriere ist ein zentraler Betreuungsbaustein am Olympiastützpunkt Bayern. Mit den vier Eliteschulen des Sports in Berchtesgaden, München, Nürnberg und Oberstdorf schaffen wir gemeinsam mit dem Kultusministerium optimale Voraussetzungen, damit die bayerischen Talente schulische Bildung und sportliche Spitzenleistung auf höchstem Niveau miteinander verbinden können. Unser Ziel ist es, junge Sportlerinnen und Sportler ganzheitlich zu begleiten – im Training, im Wettkampf und auf ihrem individuellen Bildungsweg.“

    Olympiasieger Andreas Wellinger bekräftigte das: „Bereits mit 18 Jahren war ich als Schüler im Weltcup unterwegs und durfte an den Olympischen Spielen in Sotschi teilnehmen. Nach der Goldmedaille im Teamwettbewerb schien das Abitur fast nebensächlich – natürlich nur im Spaß gesagt. Denn ohne die engagierte Unterstützung der Lehrkräfte, Trainer und der Verantwortlichen im Schulsystem am CJD-Berchtesgaden wäre das alles nicht möglich gewesen. Für den Sport wurde mir der Rücken freigehalten, individuelle Lösungen gefunden und Nachführunterricht in den Ferien organisiert. Im Wintersport ist es ohne die Unterstützung einer Eliteschule des Sports, wie es das CJD ist, nahezu unmöglich auf diesem sportlichen Niveau zu performen.“

    Im Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern des OSP Bayern hob die Kultusministerin auch hervor, wie wichtig ihr die Persönlichkeits- und Wertebildung ist: „Unsere Schülerinnen und Schüler fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen und sie bestmöglich darauf vorzubereiten, ist mir ein ganz besonderes Herzensanliegen. Dabei spielt die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit eine ganz bedeutende Rolle, denn Werte wie Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen, Resilienz oder Teamfähigkeit sind die DNA des Erfolges – im Sport, in der Schule wie auch im Beruf – und tragende Säulen unserer Gesellschaft“. Entsprechend begeistert zeigte sich die Kultusministerin auch vom neuen Projekt des OSP Bayern zur Persönlichkeitsentwicklung und Förderung der mentalen Stärke junger Sportlerinnen und Sportler an den Eliteschulen des Sports. „Im Spitzensport wie im Berufsleben sind Selbstwirksamkeit, Resilienz, Gewissenhaftigkeit, Motivation und Volation entscheidende Erfolgsfaktoren – Eigenschaften, die im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung gezielt gestärkt werden. Am Olympiastützpunkt Bayern begleiten wir unsere Athletinnen und Athleten nicht nur auf ihrem sportlichen Weg, sondern unterstützen sie auch dabei, sich als starke Persönlichkeiten zu entwickeln. Denn wer im Leistungssport lernt, mit Druck umzugehen, Rückschläge zu verarbeiten und sich stetig weiterzuentwickeln, bringt wertvolle Kompetenzen in unsere Gesellschaft und Arbeitswelt ein“, so der Leiter des OSP Bayern, Volker Herrmann.

    In diesem Zusammenhang unterstrich Anna Stolz auch ihre volle Unterstützung für die Olympia-Bewerbung 20XX der Landeshauptstadt: „Olympische Spiele in München – das wäre für ganz Deutschland weit mehr als ein nur ein Sportereignis. Derartige Events entfachen eine besondere Atmosphäre. Die Begeisterung ist überall in der Stadt und darüber hinaus allerorts spürbar und schafft ein Gemeinschaftsgefühl über Generationen hinweg. Deshalb arbeiten wir in der Staatsregierung eng zusammen und wollen die Spielräume nutzen, um auch hier kräftig anzuschieben. Gerade die Nachwuchsleistungssportförderung an unseren bayerischen Eliteschulen des Sports kann einen kraftvollen Beitrag leisten, wenn es darum geht, bei Olympischen Spielen im eigenen Land Spitzenathletinnen und -athleten an den Start zu bringen“.

    Hintergrundinformationen zum Olympiastützpunkt Bayern

    Der Olympiastützpunkt Bayern mit Sitz im Münchener Olympiapark ist eine Service- und Betreuungseinrichtung für bayerische Topathletinnen und -athleten an den bayerischen Bundesstützpunkten. Derzeit betreut dieser rund 860 Bundeskaderathletinnen und -athleten. Ziel ist die ganzheitliche Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern durch leistungsdiagnostische Betreuung, sportmedizinische, physiotherapeutische sowie sportpsychologische Versorgung, Ernährungsberatung, Trainingssteuerung und Laufbahnberatung.

    Alle Schule-Leistungssport-Verbundsysteme in Bayern, allen voran die vier vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) mit dem Prädikat „Eliteschule des Sports“ ausgezeichneten Partnerschulen des Leistungssports, wurden auf der Grundlage von mit dem OSP Bayern abgestimmten verbandlichen Konzeptionen etabliert. Die Verbundsysteme bestehen aus Schule, Internat und Leistungssport. Sie verknüpfen die schulische Ausbildung optimal mit der leistungssportlichen Förderung der Sportfachverbände und ermöglichen auswärtigen Topathletinnen und -athleten die Unterbringung in einem Internat

    Weitere Informationen zum Olympiastützpunkt Bayern erhalten Sie unter: Olympiastützpunkt Bayern

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