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Mittlerer Schulabschluss durch Berufsausbildung: Es gibt prinzipiell 2 Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss durch die Berufsausbildung zu erwerben.
Erfolgreicher Hauptschulabschluss: Der erfolgreiche Hauptschulabschluss kann nachträglich auf Antrag bescheinigt werden (§ 24 Abs. 4; § 35 Abs. 1 BSO): bei Schülern, die an einer allgemeinbildenden Schule mindestens die Erlaubnis zum Vorrücken in die 9. Jahrgangsstufe erlangt und das Berufsgrundschuljahr erfolgreich abgeschlossen haben oder ein Abschlusszeugnis der Berufsschule erreicht haben. | |||||||||||||||||||||
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